Laut dem Blog „gründerszene“ wird der Gang in die Selbstständigkeit noch weiter erleichert:
Die wichtigsten Vereinfachungen:
Die Mini-Gmbh (Unternehmergesellschaft) mit nur 1 ? Mindestkapital kommt. Folgerichtig ist auch eine Stückelung der Anteile ab 1 Euro möglich. (Vorher: 100 ?) Das Mindestkapital einer klassischen GmbH wird auf 10000 ? gesenkt. Bei Verwendung einer Mustersatzung kann u.U. auf eine notarielle Beglaubigung verzichtet werden. Der Gründungs-Dauer wird stark verkürzt.
So können viele auf die Gründung einer englischen „Limited“ in Zukunft verzichten, auch wenn die Seriosiät einer Mini-GmbH der „richtigen“ GmbH nachstehen wird.
[via]


25. Mai 2007 um 14:17 Uhr
Also das Equivalent einer Ltd. nur dass dem Kunden dann auf jeden Fall eine deutsche Anschrift im Falle des Rechtsweges zur Verfügung steht. Finde ich gut.
An der Bezeichnung „GmbH UG“ wird die 1-?-GmbH dann für den Kunden erkenntlich sein.
Was ich auch gut finde, ist dass man sich durch Pflicht-Rücklagen Stück für Stück an die „normale“ GmbH annähert.
26. Mai 2007 um 22:16 Uhr
Leider wird die Mini-GmbH erst 2008 kommen. Das ist der kleine Wermutstropfen an der guten Nachricht
3. Juni 2007 um 19:42 Uhr
Unter http://blog.imedo.de haben wir gerade einen Beitrag zur GmbH vs. Limited aus Gründersicht gepostet. Darin enthalten auch Fragen zu den Gründungskosten. Vielleicht ja für den einen oder anderen interessant.
13. Januar 2009 um 09:08 Uhr
Die Mini-GmbH bzw. wie sie jetzt Heißt „Unternehmergesellschaft“ ist seit November 2008 rechtskräftig, bietet aber einige Stolperfallen, die einem schnell das Genick brechen können.
Insgesamt muss man auch sagen, das die Gründung einer Kapitalgesellschaft nur dann Sinn macht, wenn man die Haftung beschränken möchte. Ansonsten bedeutet eine GmbH nur Mehr Kosten und Mehr Aufwand und wäre…